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ESTV Kreisschreiben Nr. 45
Am 1. Januar 2021 tritt das revidierte Quellensteuergesetz in Kraft. Das schweizerische Quellensteuersystem wird sich grundlegend verändern. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen sollen die Möglichkeiten für die ansässigen Quellensteuerpflichtigen erhöhen, eine nachträgliche ordentliche Veranlagung zu beantragen.
Das Wichtigste in Kürze
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